Wahlärztin

Als Wahlärztin habe ich ausreichend Zeit für Patientengespräche und Untersuchung, somit kann ich optimal auf meine Patienten und ihre individuellen Bedürfnisse eingehen.

Darüber hinaus ist eine raschere Terminvergabe möglich, es fallen kürzere Wartezeiten an auch Akutfälle können leichter eingeschoben werden. 

Ich habe keinen Vertrag mit der Krankenkasse. Das Ordinationshonorar wird nach der Ordination vom Patienten in bar bezahlt (kein Bankomat und keine Kreditkarten) Die Höhe der Refundierung wird von der Krankenkasse individuell berechnet. Bitte beachten Sie: Die Krankenkasse refundiert dem Patienten beim Besuch eines Wahlarztes 80% des Betrages, den ein Kassenarzt für die gleiche Leistung erhalten hätte (Wichtig: nicht des Gesamthonorars).

Nachfolgende Links führen Sie direkt zur Kostentrückerstattung Ihrer Krankenkasse: